Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage unter Abänderung des Urteils der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. August 2019 wegen eines Betrages von 458.341,28 € nebst Zinsen abgewiesen worden ist.
Die Klägerin wird, nachdem sie die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vorbezeichnete Urteil zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisions- und Beschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisions- und Beschwerdeverfahren wird auf 458.341,28 € festgesetzt.
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