1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 09.03.2016 (Aktenzeichen
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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