Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 07.01.2019 zuzulassen, wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer" zu einer Geldbuße von 100 € verurteilt.
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Betroffene am 06.06.2018 als Führer eines Kraftomnibusses die M... in O... befuhr. Als er vor einer rot zeigenden Lichtzeichenanlage zum Stehen kam, benutzte er sein Mobiltelefon, in dem es in die Hand nahm, in seinem Sichtfeld vor das Lenkrad hielt und auf das Display schaute.
Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Er begründet diesen damit, dass das rechtliche Gehör durch Ablehnung eines gestellten Beweisantrages verletzt worden und die Rechtsbeschwerde zur Rechtsfortbildung zuzulassen sei.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|