Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Walsrode vom 27.10.2020 wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Walsrode zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Walsrode hat den Angeklagten am 27. Oktober 2020 wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 € verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von 2 Monaten verhängt.
Den getroffenen Feststellungen zufolge befuhr der Angeklagte, wobei das Urteil weder den Tag noch die Uhrzeit mitteilt, die Autobahn A.. in Richtung H. auf Höhe des Kilometers ... auf dem linken Fahrstreifen. Vor ihm fuhr das Fahrzeug des Zeugen W. ebenfalls auf dem linken Fahrstreifen, wobei der Angeklagte sehr dicht auf das Fahrzeug des Zeugen W. auffuhr.
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