Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.06.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt bleibt, an die X1 Niederlassung Deutschland, Geschäftsbereich X2 Bank, X-Straße, #### O (Rechnungs-Nr. #####/####) 34.873,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs Citroen C 6 V6 HDI 205 Biturbo FAP Automatik EXCL, Fahrzeugident-Nr. ###############.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|