Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 2. Mai 2014 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 9.939,52 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener Rentenversicherungen.
Die erste Versicherung (Endziffer 86) wurde aufgrund Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Juli 2004 und die zweite (Endziffer 31) mit Versicherungsbeginn zum 1. August 2004 jeweils nach dem so genannten Policenmodell des §
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