Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. Dezember 2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Kläger macht Rückzahlungs- und Nutzungsersatzansprüche im Hinblick auf einen Kapitallebensversicherungsvertrag geltend.
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