Ein gemäß §
Der noch weiterverfolgte Anspruch auf Rettungskostenersatz gemäß §§ 62, 63 VVG muß der Kl. [Halterin des verunglückten Fahrzeugs] aber gleichfalls versagt bleiben. Er setzt nämlich den Nachweis voraus, daß der Schaden im Gefolge eines Lenkmanövers eingetreten ist, das dem Zweck diente, eine unmittelbar bevorstehende Kollision mit einem Haarwild im Sinne von §
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