LG München I - Urteil vom 05.07.1993
19 O 20115/91
Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/177

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

LG München I, Urteil vom 05.07.1993 - Aktenzeichen 19 O 20115/91

DRsp Nr. 2007/17170

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

600 DM [300 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % für Frau aus Verkehrsunfall wegen leichter HWS-Distorsion mit einer MdE 20 % für 28 Tage.Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte.

Normenkette:

BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1997/177