LG München I - Urteil vom 16.02.1993 (35 O 25226/92)
»Nutzungsausfallentschädigung wird nur dann zuerkannt, wenn der Geschädigte die Gebrauchsmöglichkeit seines Fahrzeugs tatsächlich verloren hat. ... Ebenso wie der Geschädigte verpflichtet ist, im Rahmen seiner [...]