LG Wuppertal - Urteil vom 18.02.1993
12 U 207/92
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 IIe;
Fundstellen:
r+s 1995, 247

LG Wuppertal - Urteil vom 18.02.1993 (12 U 207/92) - DRsp Nr. 1996/3776

LG Wuppertal, Urteil vom 18.02.1993 - Aktenzeichen 12 U 207/92

DRsp Nr. 1996/3776

Wenn Zugmaschine und Auflieger eines Sattelzuges, der beim Versicherungsnehmer zum Transport von Erdaushub auf eine aufzufüllende Erddeponie vorgesehen ist und zwischen Aushub- und Abladestelle ständig hin- und herpendelt, auf einer Deponie dadurch zu Schaden gekommen sind, daß die linken hinteren Räder des Aufliegers beim Rückwärtsfahren in eine außergewöhnlich tiefe Erdmulde geraten sind und daß der Auflieger dabei vollständig umgekippt ist und die Zugmaschine mitgerissen hat, ist der Schaden an Zugmaschine und Auflieger ein nicht versicherter Betriebsschaden i.S.d. § 12 Abs. 1 IIe AKB.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 IIe;

Hinweise:

S.a. BGH VersR 1969, 32.

Fundstellen
r+s 1995, 247