BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/173
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG München I, Urteil vom 19.08.1993 - Aktenzeichen 19 O 3918/91
DRsp Nr. 2007/17166
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
5000 DM Schmerzensgeld für Frau aus Verkehrsunfall wegen Manifestation eines Vorleidens mit erstmaligem Bewußtwerden durch unfallbedingte Sensibilisierung (Knacken des rechten Kiefergelenks beim Gähnen oder Essen mit Einschränkung der Aufnahme harter Nahrung).
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;