LG München I - Urteil vom 19.08.1993
19 O 3918/91
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/173

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG München I, Urteil vom 19.08.1993 - Aktenzeichen 19 O 3918/91

DRsp Nr. 2007/17166

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

5000 DM Schmerzensgeld für Frau aus Verkehrsunfall wegen Manifestation eines Vorleidens mit erstmaligem Bewußtwerden durch unfallbedingte Sensibilisierung (Knacken des rechten Kiefergelenks beim Gähnen oder Essen mit Einschränkung der Aufnahme harter Nahrung).

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1997/173