LG München I - Urteil vom 27.05.1993
19 O 20245/92
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/178

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG München I, Urteil vom 27.05.1993 - Aktenzeichen 19 O 20245/92

DRsp Nr. 2007/17171

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

2500 DM [1250 EUR] Schmerzensgeld für Mann aus Verkehrsunfall wegen Platzwunde, Spaltung der Schädelschwarte sowie Schädel-Hirn-Trauma sowie (Wiederaufleben einer) Niereninsuffizienz mit einer MdE von 100 % für 42 Tage, 50 % für 30 Tage und 30 % für 42 Tage.14 Tage stationäre Behandlung.

Normenkette:

BGB § 847 ;
Fundstellen
DfS Nr. 1997/178