LG München I - Urteil vom 11.11.1993 19 O 22788/91
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/171
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG München I, Urteil vom 11.11.1993 - Aktenzeichen 19 O 22788/91
DRsp Nr. 2007/17164
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
6000 DM [3000 EUR] Schmerzensgeld für Frau aus Verkehrsunfall wegen Verrenkungs-Subluxations-Blockierung im mittleren HWS-Bereich mit einer MdE von 100 % für ca.120, 40 % für 75 Tage, 20 % für 69 Tage, 10 % für Tage, 5 % für weitere 120 Tage.Ver Monate später Beseitigung durch chiropraktische Behandlung wegen zwischenzeitlicher ärztlicher Fehldiagnose.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;