LG München I - Urteil vom 10.08.1993 19 O 24948/92
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/174
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG München I, Urteil vom 10.08.1993 - Aktenzeichen 19 O 24948/92
DRsp Nr. 2007/17167
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
1000 DM [500 EUR] Schmerzensgeld für Frau aus Verkehrsunfall wegen HWS-Schleudertrauma, commotio cerebri, Prellung und Nervenschock mit einer MdE von 80 % für 39 Tage.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;