BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/170
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG München I, Urteil vom 15.11.1993 - Aktenzeichen 35 O 3381/92
DRsp Nr. 2007/17163
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
4250 DM [2125 EUR] Schmerzensgeld für Mann aus Verkehrsunfall wegen HWS-Distorsion, Schädelprellung mit fraglicher Hirnbeteiligung, Gesichtsschädelprellung mit multiplen Schürfwunden im Gesicht, Thoraxprellung mit Prellung des Brustbeines und Distorsion des linken Knies; HWS-Schleudertrauma mit starken Myalgien. HWS-Trauma 1. bis 2. Grades. 4 Wochen 100 % AU, 2 weitere Monate 20 % MdE.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;