Der Kläger verlangt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 6. August 1989, der sich gegen 13.00 Uhr auf der früheren Bundesstraße B zwischen K und N ereignete (zur Unfallörtlichkeit Skizze Bl. 6 der Beiakte 107 Js 36760/89 StA Koblenz, Lichtbilder Bl. 19 der Beiakte).
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