Der Kläger begehrt Schadensersatz und ein Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, der sich am Juni 1999 in S ereignete. Der Kläger befuhr gegen 9.00 Uhr mit seinem Pkw Ford Escort die H Straße (Bundesstraße 68) aus Richtung B kommend in Richtung H. Er wollte an der Kreuzung B Straße nach links in Richtung S abbiegen.
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