BGH - Urteil vom 29.10.1985
VI ZR 103/84
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DAR 1986, 84
DRsp I(123)299c-e
DRsp Nr. 1992/4053
DRsp-ROM Nr. 1992/4053
LM Nr. 56 zu § 823 (C) BGB
LM Nr. 82 zu § 823 BGB
MDR 1986, 487
NJW 1986, 777
VRS 70, 164
VersR 1986, 448
ZfS 1986, 131
r+s 1986, 68
r+s 1986, 68
zfs 1986, 131
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 13.10.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 215/80
OLG Frankfurt/Main, vom 11.04.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 47/83

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Ersatzpflicht von Gesundheitsschäden aus Anlaß einer Konversionsneurose

BGH, Urteil vom 29.10.1985 - Aktenzeichen VI ZR 103/84

DRsp Nr. 1994/4393

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Ersatzpflicht von Gesundheitsschäden aus Anlaß einer Konversionsneurose

»1. Erleidet ein Unfallbeteiligter, der vom Schädiger in diese Rolle gezwungen worden ist, eine Unfallneurose, die auf das Miterleben des Unfalls mit schweren Folgen zurückzuführen ist, so sind darauf beruhende Gesundheitsschäden grundsätzlich Unfallgeschehen haftungsrechtlich zuzurechnen.2. Gesundheitsschäden aus Anlaß einer sogenannten Konvesionsneurose sind jedenfalls dann zu ersetzen, wenn der Grund für ihre Entstehung nicht geringfügig ist und deshalb ihre Entstehung nicht als bloße Aktualisierung des allgemeinen Lebensrisikos erscheint.«3. 25000 DM [12500 EUR] Schmerzensgeld für einen 41-jährigen Mann aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Gehirnerschütterung, HWS-Syndrom, Schnittwunden an der linken Hand, Unfallschock.Es kam zu einer Unfallneurose infolge einer Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens, aufgrund derer dauernde ärztliche Behdnlung erforderlich ist und zur Frühpensionierung mit 45 Jahren führte.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Tatbestand: