OLG Koblenz - Urteil vom 22.11.1993
12 U 1224/92
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/77

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.1993 - Aktenzeichen 12 U 1224/92

DRsp Nr. 2007/17225

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

2000 DM [1000 EUR] Schmerzensgeld für 15jährigen Pkw-Beifahrer aus Verkehrsunfall wegen HWS-Schleudertrauma (Distorsionstrauma des Schweregrades I nach der Einteilung von Erdmann).Abgestufte Minderung der Arbeitsfähigkeit: 3 Wochen 100 %, weitere 80 %, ca. 7 Wochen 50 %, weitere 6 Wochen 30 %, weitere 6 Wochen 20 % AU.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldnern Ersatz materieller und immaterieller Schäden aus einem Verkehrsunfall vom 21. Dezember 1989, der sich um etwa 21.00 Uhr auf der Bundesstraße bei R ereignete. Der Kläger saß damals als Beifahrer auf dem rechten Vordersitz im PKW Peugeot 309 seines Vaters. Der Beklagte zu I) überholte diesen mit seinem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten PKW und stieß dabei mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug zusammen. Nach dieser Kollision wurde der PKW des Beklagten zu 1) seitlich gegen den PKW des Vaters des Klägers geschleudert. Der Kläger, der einen Sicherheitsgurt trug, erlitt ein HWS-Schleudertrauma (Bl. 2, 19 GA).