OLG Koblenz - Urteil vom 19.04.1993
12 U 498/92
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/79

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

OLG Koblenz, Urteil vom 19.04.1993 - Aktenzeichen 12 U 498/92

DRsp Nr. 2007/17227

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

55000 DM [27500 EUR] Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes immateriellen Zukunftschadens (immaterieller Vorbehalt) für 20jährigen Metallarbeiter aus Verkehrsunfall (Beifahrer) wegen Schädelprellung mit kleiner Platzwunde, HWS-Schleudertrauma mit oberflächlicher Rißwunde rechts am Hals, Thoraxprellung, multiple Schnittwunden am linken Unterarm, distale komplette Unterarmfraktur rechts, Hüftluxation mit Pfannendachfraktur links, dislozierte Patellafraktur links mit einer MdE von 100 % für 35 Tage, 50 % für 120 Tage und 25 % auf Dauer.