Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 10.12.98 zu zahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreites als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 6.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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