OLG München - Endurteil vom 21.07.2016
23 U 3256/15
Normen:
CMR Art. 34 ff.;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 07.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 54 O 927/15

Schadensersatz wegen des Verlustes von TransportgutVoraussetzungen eines KettenfrachtverhältnissesAusführung eines Vertrages von mehreren aufeinander folgenden Straßenfrachtführern

OLG München, Endurteil vom 21.07.2016 - Aktenzeichen 23 U 3256/15

DRsp Nr. 2020/14768

Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut Voraussetzungen eines Kettenfrachtverhältnisses Ausführung eines Vertrages von mehreren aufeinander folgenden Straßenfrachtführern

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 07.08.2015, Az. 54 O 927/15, betreffend die Beklagte zu 2) aufgehoben. Die Klage betreffend die Beklagte zu 2) wird abgewiesen.

2.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in erster Instanz tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) in erster Instanz trägt die Klägerin in voller Höhe. Die Beklagte zu 1) trägt ihre eigenen Auslagen in erster Instanz. Die Klägerin trägt sämtliche Kosten zweiter Instanz.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

CMR Art. 34 ff.;

Entscheidungsgründe

1. 2.