VGH Bayern - Beschluss vom 28.12.2021
3 ZB 19.1398
Normen:
BeamtStG § 36;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 18.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RN 1 K 14.2132

Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen Beamten bei einer grob fahrlässigen Dienstpflichtverletzung

VGH Bayern, Beschluss vom 28.12.2021 - Aktenzeichen 3 ZB 19.1398

DRsp Nr. 2022/1299

Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen Beamten bei einer grob fahrlässigen Dienstpflichtverletzung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 734.657,08 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BeamtStG § 36;

Gründe

I.

Der am 30. November 2013 in den Ruhestand getretene Beklagte stand als Behördenleiter und Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (im Folgenden: BLfD) im Dienst des Klägers (Freistaat Bayern). Er wendet sich mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 729.657,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. November 2017 sowie die Feststellung, dass er verpflichtet sei, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der diesem durch sein Verhalten im Rahmen des Projekts "Nachqualifizierung und Revision der Bayerischen Denkmalliste" (im Folgenden: Projekt NQ) bei Abschluss des Vertrags mit dem in der Anlage K 57 (VG-Akt S. 1005 f.) mit der Nummer 21 bezeichneten Vertragsnehmer aufgrund der Verpflichtung zur Nachentrichtung von Lohnsteuer entstanden sei und noch entstehe.