Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.09.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt, Az.:
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.455,00 € festgesetzt.
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