Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.09.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt, Az.:
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.455,00 € festgesetzt.
I.
Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß §§
II.
Die Berufung der Beklagten erweist sie sich in der Sache als unbegründet.
Die Entscheidung des Landgerichts beruht weder auf einer Rechtsverletzung, noch rechtfertigen nach §
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