Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: Besprechungsgebühr
AG Kaiserslautern, Urteil vom 22.03.1999 - Aktenzeichen 7 C 2314/98
DRsp Nr. 2004/2553
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: Besprechungsgebühr
In die Schadensersatzhaftung für Aufwendungen aus der Inanspruchnahme außergerichtlicher anwaltlicher Hilfe nach einem Kfz-Unfall ist auch eine etwaige Besprechungsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 2BRAGO einzubeziehen. Eine solche Gebühr kann für ein mit dem eingeschalteten Sachverständigen über die Schadensfeststellung geführtes Gespräch entstehen.