LG Gera - Urteil vom 28.09.1999
10 S 311/99
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)445a
r+s 1999, 507

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - ersatzfähige Mietwagenkosten: erforderliche Anmietung; Anmietungsdauer; Verstoß gegen Erkundigungspflicht; wettbewerbswidrige Tarifgestaltung; Anrechnung von Einsparungen

LG Gera, Urteil vom 28.09.1999 - Aktenzeichen 10 S 311/99

DRsp Nr. 2004/1602

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - ersatzfähige Mietwagenkosten: erforderliche Anmietung; Anmietungsdauer; Verstoß gegen Erkundigungspflicht; wettbewerbswidrige Tarifgestaltung; Anrechnung von Einsparungen

Unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit sind unfallbedingt aufgewendete Mietwagenkosten auch dann ersatzfähig, wenn das Unfallfahrzeug trotz der Beschädigung noch "fahrfähig und bedingt nutzungsfähig" ist, die Benutzung aber "gefährlich sein kann".

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(123)445a
r+s 1999, 507