BGH - Urteil vom 25.05.1994
IV ZR 215/93
Normen:
VVG §§ 16 ff;
Fundstellen:
BGHR VVG § 16 Abs. 1 Anzeigepflicht 8
r+s 1994, 444
Vorinstanzen:
München,

Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von Formularfragen bei Vorlage des ausgefüllten Formulars zur Unterschrift

BGH, Urteil vom 25.05.1994 - Aktenzeichen IV ZR 215/93

DRsp Nr. 1995/9535

Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von Formularfragen bei Vorlage des ausgefüllten Formulars zur Unterschrift

1. Eine laienhafte Schilderung einer Erkrankung gegenüber dem Agenten, der daraufhin die Frage nach Vorerkrankungen im Anzeigenformular verneint, genügt für die Erfüllung der Anzeigeobliegenheit. 2. Die Anzeigepflichtige hat keine Kenntnis von den Formularfragen im Antrag, wenn ihr der Antrag nur zur Unterschrift vorgelegt wird ohne die Bitte, die Eintragungen im Antragsformular durchzusehen und zu überprüfen.

Normenkette:

VVG §§ 16 ff;
Vorinstanz: München,
Fundstellen
BGHR VVG § 16 Abs. 1 Anzeigepflicht 8
r+s 1994, 444