Am 7.7.93 besuchte der Kläger die Beklagte in ihrer Wohnung, sie ist die Nachbarin der Großeltern des Klägers und dem Kläger gut bekannt. In der Wohnung der Beklagten befanden sich 2 Hunde, die der Kläger streichelte. Der Hund Bingo schnappte zu und biss den Kläger ins Gesicht. Der Kläger erlitt 3 ca. 1 cm große Verletzungen an der linken Wange.
Dem Kläger wurde ein Schmerzensgeld von 4.000 DM gezahlt, er meint, dieser Betrag reiche nicht aus, deshalb macht er mit der Klage ein weiteres Schmerzensgeld von mindestens 2.000 DM geltend und beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von noch mindestens 2.000 DM zu zahlen.
Die Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Die Beklagte meint, dass das bereits gezahlte Schmerzensgeld von 4.000 DM ausreiche, mehr könne der Kläger nicht fordern.
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