Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 8, vom 20. November 2008 aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
I. Das Amtsgerichts Hamburg-Harburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.09.2008 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB) zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 20.11.2008 die Höhe eines Tagessatzes auf 40 Euro reduziert und die Berufung im Übrigen verworfen.
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