Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts F. vom 23. Juli 2008 aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Landgericht F. den Angeklagten unter Aufhebung eines Urteils des Amtsgerichts F. vom 18.8.2005, mit dem der Angeklagte wegen versuchten Betrugs in 11 Fällen zu einer sechsmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden war, wegen Erschleichens von Leistungen in 11 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|