VG Wiesbaden - Beschluss vom 25.07.2005
7 G 746/05
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 11 § 12 § 13 § 14 § 46 Abs. 1 ; StVG § 3 Abs. 1 ;

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

VG Wiesbaden, Beschluss vom 25.07.2005 - Aktenzeichen 7 G 746/05

DRsp Nr. 2007/8109

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

»Bereits das einmalige Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel führt zwingend zur mangelnden Fahreignung.«

Normenkette:

BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 11 § 12 § 13 § 14 § 46 Abs. 1 ; StVG § 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Der nach § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 VwGO zulässige Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist nicht begründet. Es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Verfügung der Straßenverkehrsbehörde des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 10.05.2005. Der hiergegen erhobene Widerspruch sowie eine eventuell nachfolgende Anfechtungsklage haben keine Aussicht auf Erfolg. Die Entziehungsverfügung erweist sich nach summarischer Prüfung im Eilverfahren als offensichtlich rechtmäßig.