VG Karlsruhe - Beschluß vom 11.12.1997
12 K 4284/97
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVZO § 15b Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel nach Betäubungsmittelkonsum, Cannabis

VG Karlsruhe, Beschluß vom 11.12.1997 - Aktenzeichen 12 K 4284/97

DRsp Nr. 2009/9604

Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel nach Betäubungsmittelkonsum, Cannabis

Fehlt es für die Straßenverkehrsbehörde an einem hinreichenden Anlaß, die Beibringung eines Drogenscreenings anzuordnen, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtswidrig.

Normenkette:

BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVZO § 15b Abs. 2 S. 1 Nr. 2;

Gründe:

I.

Der Antragsteller, ein 20 Jahre alter Schüler, wurde am 16. Juni 1997 gegen 14:35 Uhr zusammen mit einer weiteren Person einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. In dem an die Führerscheinstelle der Antragsgegnerin gerichteten Vorkommnisbericht des Polizeivollzugsbeamten K. vom 27. Juni 1997 ist festgehalten, daß "keine Gegenstände im Sinne des BtMG aufgefunden wurden", der Antragsteller jedoch angegeben habe, "gelegentlich Haschisch zu konsumieren". Während der Kontrolle seien keine Anzeichen eines aktuellen Konsums feststellbar gewesen.