VG Augsburg - Beschluß vom 05.08.1997
3 S 97.950
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b;
Fundstellen:
NZV 1997, 534

Straßenverkehrsrecht: Zweifel an der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum

VG Augsburg, Beschluß vom 05.08.1997 - Aktenzeichen 3 S 97.950

DRsp Nr. 2009/9526

Straßenverkehrsrecht: Zweifel an der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum

Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 12.5.1997 (Az. 11 B 96.2359) angesprochenen Zweifel, ob (selbst) regel- oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum eines Kraftfahrzeugführers ohne (zusätzlichen) "konkreten Hinweis auf mangelndes Trennvermögen (zwischen Drogenkonsum und Führen von Kraftfahrzeugen) berechtigte Zweifel an dessen Fahreignung wecken und deshalb die Behörde dazu befugen kann, vom Konsumenten durch medizinische Untersuchungen Aufklärung darüber zu verlangen, ob sein Konsum als regel- oder gewohnheitsmäßig bezeichnet werden kann", teilt die Kammer nicht.

Normenkette:

BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b;

Gründe:

I. Der am 15.6.1972 geborene Antragsteller war seit dem Jahr 1990 im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse 3.