BayObLG - Beschluß vom 25.11.1985
RReg 2 St 277/85
Normen:
StGB §§ 142, 316, 323a ; StPO § 353 ;
Fundstellen:
DAR 1986, 249 (Rüth)

Tateinheit mehrerer in Tatmehrheit begangener Taten wegen Vollrauschs

BayObLG, Beschluß vom 25.11.1985 - Aktenzeichen RReg 2 St 277/85

DRsp Nr. 1998/9469

Tateinheit mehrerer in Tatmehrheit begangener Taten wegen Vollrauschs

Wurde der Angeklagte wegen eines Vergehens nach § 316 StGB und eines dazu in Tatmehrheit stehenden Vergehens der unerlaubten Entfernung vom Unfallort (§ 142 StGB) verurteilt, liegt nach Auffassung des Revisionsgerichts bei dem letztgenannten Vergehen infolge möglichen Ausschlusses der Schuldfähigkeit Vollrausch vor, ist das Urteil insgesamt aufzuheben, da mehrere im Zustand des Vollrausches begangene rechtswidrige Taten, die der Täter zum Teil unter dem Gesichtspunkt der vorverlegten Schuld und zum Teil unter dem Gesichtspunkt des Vollrausches zu verantworten hat, zueinander in Tateinheit stehen.

Normenkette:

StGB §§ 142, 316, 323a ; StPO § 353 ;
Fundstellen
DAR 1986, 249 (Rüth)