Tateinheit mehrerer in Tatmehrheit begangener Taten wegen Vollrauschs
BayObLG, Beschluß vom 25.11.1985 - Aktenzeichen RReg 2 St 277/85
DRsp Nr. 1998/9469
Tateinheit mehrerer in Tatmehrheit begangener Taten wegen Vollrauschs
Wurde der Angeklagte wegen eines Vergehens nach § 316StGB und eines dazu in Tatmehrheit stehenden Vergehens der unerlaubten Entfernung vom Unfallort (§ 142StGB) verurteilt, liegt nach Auffassung des Revisionsgerichts bei dem letztgenannten Vergehen infolge möglichen Ausschlusses der Schuldfähigkeit Vollrausch vor, ist das Urteil insgesamt aufzuheben, da mehrere im Zustand des Vollrausches begangene rechtswidrige Taten, die der Täter zum Teil unter dem Gesichtspunkt der vorverlegten Schuld und zum Teil unter dem Gesichtspunkt des Vollrausches zu verantworten hat, zueinander in Tateinheit stehen.