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Das Amtsgericht Bielefeld hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen in Höhe von je 35,- EURO verurteilt. Darüber hinaus hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Straßenverkehrsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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