Übertragung der Reinigung der Gehwege auf Eigentümer der Anliegergrundstücke
BGH, Urteil vom 05.12.1991 - Aktenzeichen III ZR 31/90
DRsp Nr. 1993/905
Übertragung der Reinigung der Gehwege auf Eigentümer der Anliegergrundstücke
»a) Zur Befugnis einer nordrhein-westfälischen Gemeinde, die Reinigung der Gehwege den Eigentümern der Anliegergrundstücke zu übertragen.b) Im Falle einer derartigen Übertragung haftet die Gemeinde, soweit sie selbst Eigentümerin eines Anliegergrundstücks ist, für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht nach Amtshaftungsgrundsätzen, sondern nach allgemeinen deliktsrechtlichen Grundsätzen.«