Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob Kraftfahrzeuge der Klägerin gemäß §
Mit Satzung vom 19.12.2006 errichtete die Stadt A-Stadt gemäß §
Gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung wurden folgende Aufgaben auf die Klägerin übertragen:
die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt A-Stadt nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere von §
Bau, Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze und Kleingartenanlagen,
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