OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.04.2010
10 A 11232/09.OVG
Normen:
FeV § 28 Abs. 4; StVG § 3 Abs. 3; VwVfG § 47 Abs. 1; VwVfG § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
DÖV 2010, 786
Vorinstanzen:
VG Neustadt an der Weinstraße, vom 11.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1052/08

Umdeutung der Entziehung einer Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU-Fahrerlaubnis) in eine (förmliche) Feststellung des Fehlens einer durch diese Erlaubnis vermittelten Fahrberechtigung in Deutschland; Versagung der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis aufgrund eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis nach den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) genannten Voraussetzungen; Rechtmäßigkeit der Versagung der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis nach rechtsverbindlicher Feststellung dieser gegenüber dem Betroffenen durch eine Fahrerlaubnisbehörde; Rechtmäßigkeit der Versagung der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis trotz Nachweises der Fahreignung durch ein nach der Fahrerlaubniserteilung eingeholtes positives Sachverständigengutachten

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2010 - Aktenzeichen 10 A 11232/09.OVG

DRsp Nr. 2010/10522

Umdeutung der Entziehung einer Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU-Fahrerlaubnis) in eine (förmliche) Feststellung des Fehlens einer durch diese Erlaubnis vermittelten Fahrberechtigung in Deutschland; Versagung der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis aufgrund eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis nach den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) genannten Voraussetzungen; Rechtmäßigkeit der Versagung der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis nach rechtsverbindlicher Feststellung dieser gegenüber dem Betroffenen durch eine Fahrerlaubnisbehörde; Rechtmäßigkeit der Versagung der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis trotz Nachweises der Fahreignung durch ein nach der Fahrerlaubniserteilung eingeholtes positives Sachverständigengutachten