Die Berufung der Beklagten zu 2 sowie die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 20. Februar 2018, Az.
Die Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 12.436,55 € festgesetzt (Berufung der Beklagten zu 2: 6.138,27 €; Anschlussberufung des Klägers: 6.298,28 €).
I.
Der Kläger nimmt die Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls auf Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, Feststellung der künftigen Ersatzpflicht und Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
a) b) c) d)
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