Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 31 , vom 31.10.2008, Az
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 760,77 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 15.03.2007 bis zum 19.12.2007 auf 2 939,91 EUR sowie ab 20.12.2007 auf 760,77 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu 86/100, die Beklagte zu 14/100 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin nach einem Streitwert von 4 799,85 EUR.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|