Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das am 11.03.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.070,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2009 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Beklagte zu 88 % und die Klägerin zu 12 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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