1. Die Berufung des Klägers gegen das am 24.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
2. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.11.2016 -
"Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 59,5 % und die Beklagte 40,5 %."
3. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
4. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts vom 24.11.2016 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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