Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 7. Juli 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung - von Zinsen in Höhe von 4 % vom 18. Juli 2013 bis zum 4. Februar 2018 aus dem Betrag von 12.038,37 € sowie - eines Betrags von 1.075,22 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Februar 2018
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