OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.11.2009
4 U 244/09
Normen:
VVG § 124 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2010, 326
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 01.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 246/08

Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Klage gegen den Haftpflichtversicherer im Verkehrsunfallprozess

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.11.2009 - Aktenzeichen 4 U 244/09

DRsp Nr. 2009/26450

Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Klage gegen den Haftpflichtversicherer im Verkehrsunfallprozess

1. Unterliegt die gegen den Haftpflichtversicherer gerichtete Schadensersatzklage im Verkehrsunfallprozess deshalb der Abweisung, weil der Kläger den ihm obliegenden Beweis für das streitgegenständliche Unfallgeschehen nicht führen kann, so steht aufgrund der Bindungswirkung des § 124 Abs. 1 VVG auch im Verhältnis zum gesamtschuldnerisch mitverklagten Fahrer fest, dass dem Kläger kein Ersatzanspruch zusteht. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer das Unfallereignis zugestanden hat. 2. Ist ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht gegeben, kann im selben Urteil eine Klageabweisung gegen alle Gesamtschuldner erfolgen.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 1. April 2009 - 9 O 246/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 124 Abs. 1;

Gründe:

I.

Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt der Kläger die Beklagte zu 1) als Haftpflichtversicherer und die Beklagte zu 2) als Fahrerin des Fahrzeugs der Marke Volkswagen, Golf IV mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX-XX auf Schadensersatz in Anspruch.