OLG Koblenz - Hinweisbeschluss vom 06.04.2010
5 U 188/10
Normen:
ZPO § 322; ZPO § 296; ZPO § 296a; BGB § 433 Abs. 1; BGB § 434; BGB § 437;
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 20.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 137/05

Umfang der Rechtskraft des Urteils im Mängelgewährleistungsprozess; Bindungswirkung im Zahlungsprozess des Verkäufers

OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 06.04.2010 - Aktenzeichen 5 U 188/10

DRsp Nr. 2010/20345

Umfang der Rechtskraft des Urteils im Mängelgewährleistungsprozess; Bindungswirkung im Zahlungsprozess des Verkäufers

Die Rechtskraft eines Mängelgewährleistungsansprüche verneinenden Urteils hindert im späteren Zahlungsprozess des Verkäufers die Prüfung auch solcher Mängel, mit denen der Käufer im Vorprozess an Präklusionsvorschriften gescheitert ist.

Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 20.01.2010, Az. 5 O 137/05, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern. Im Einzelnen ist zur Sach- und Rechtslage zu bemerken:

Normenkette:

ZPO § 322; ZPO § 296; ZPO § 296a; BGB § 433 Abs. 1; BGB § 434; BGB § 437;

Gründe: