Die Rechtsbeschwerde wird - soweit der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils angegriffen wird - zugelassen. Im übrigen wird der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde verworfen.
Auf die im oben genannten Umfang zugelassene Rechtsbeschwerde wird die gegen den Betroffenen im angefochtenen Urteil verhängte Geldbuße auf 25 Euro herabgesetzt.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die dem Betroffenen darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt dieser zur Hälfte. Im übrigen werden sie der Staatskasse auferlegt.
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