Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19.11.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 29.07.2014 zu zahlen.
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