Auf die Berufung der Beklagten vom 19.02.2018 wird das Endurteil des LG München I vom 18.01.2018 (Az.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger EUR 11.933,06 EUR zu bezahlen zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2016.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird abgesehen (§§
B.
Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache nur geringen Erfolg.
I.
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