Am 15. Oktober 1987 schlossen die Parteien einen Leasingvertrag über ein Fahrzeug des Typs BMW 735i mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Für die Gebrauchsüberlassung hatte der Beklagte Leasingraten in Höhe von monatlich 1.815,32 DM zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Der vereinbarte kalkulierte Restwert belief sich auf netto 21.165,79 DM. Die Leasingbedingungen der Klägerin, die dem Vertrag beigefügt waren, enthalten in § 12 u.a. folgende Regelungen:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|